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   OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20   

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https://dejure.org/2022,2584
OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20 (https://dejure.org/2022,2584)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.02.2022 - 1 LA 153/20 (https://dejure.org/2022,2584)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 1 LA 153/20 (https://dejure.org/2022,2584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 56 BauO ND; § 79 Abs 1 BauO ND
    Beseitigungsanordnung; Beseitigungsverfügung; Bestandsschutz; Ermessen; Ermessensausfall; Ermessensreduzierung auf Null; Störerauswahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrheit von Störern aufgrund Miteigentums: Wen in Anspruch nehmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 454
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Einen derartigen - vereinzelt als "aktiv" oder "überwirkend" bezeichneten - Bestandsschutz gibt es indes nur nach Maßgabe einfach-gesetzlicher Regelungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, BVerwGE 106, 228 = BauR 1998, 600 = juris Rn. 25 ff.).

    Der Verweis des Klägers auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG führt nicht weiter, denn dieser fungiert in diesem Zusammenhang ausschließlich als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab für das einfache Recht, nicht aber als eigenständige Anspruchsgrundlage (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, BVerwGE 106, 228 = BauR 1998, 600 = juris Rn. 25 ff.; v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, BRS 60 Nr. 83= BauR 1999, 152 = juris Rn. 20 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 23.9.2013 - 1 LA 96/12 -, n.v.; vgl. hierzu auch Stiel/Lenz, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 85 Rn. 5).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Annahme, es gebe einen unmittelbaren Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz ausdrücklich aufgegeben (vgl. Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, BVerwGE 106, 228 = BRS 60 Nr. 98 = juris Rn. 25. ff.).

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Weder diese Feststellung noch die weitere - selbständig tragende - Feststellung des Verwaltungsgerichts, der Kläger könne sich schon mangels Genehmigung nicht auf Bestandsschutz berufen (S. 10 des Urteilsabdrucks; vgl. hierzu zuletzt auch Senatsbeschl. v. 17.12.2021 - 1 LA 91/20 -, juris Rn. 27), werden von dem Kläger mit seinem Zulassungsantrag angegriffen.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 17.12.2021 - 1 LA 91/20 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Schwarzbauten und genehmigte Bauten fallen nicht in dieselbe "Vergleichsgruppe" (Senatsbeschl. v. 17.12.2021 - 1 LA 91/20 -, juris Rn. 21 unter Verweis auf Beschl. v. 6.3.2012 - 1 LA 140/09 -, juris Rn. 128).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Das hat grundsätzlich auch zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an diese Entscheidung gebunden ist und entsprechende Verfahrensrügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, HFR 2002, 658 = NVwZ-RR 2002, 150 = juris Rn. 8 m.w.N.; zum Berufungsrecht: NdsOVG, Beschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, EzAR-NF 27 Nr. 14 = juris Rn. 40 m.w.N.).

    Ein derartiger, dem Übertragungsbeschluss anhaftender Rechtsfehler, der zugleich eine Verletzung der prozessualen Gewährleistungen der Verfassung darstellt, kann etwa vorliegen, wenn für die Übertragung willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren und der Beteiligte damit unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG seinem gesetzlichen Richter entzogen worden ist (vgl. zum Revisionsrecht u.a. BVerwG, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187.98 -, Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1 = NVwZ-RR 2000, 257 = juris Rn. 12 a.E.; zum Berufungsrecht NdsOVG, Beschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, EzAR-NF 27 Nr. 14 = juris Rn. 41 m.w.N.; vgl. auch Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 6 Rn. 21 m.w.N.; Kronisch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 6 Rn. 87).

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Eine entsprechende Verfahrensrüge im Zusammenhang mit derartigen, an sich unanfechtbaren Vorentscheidungen ist nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie sich nicht unmittelbar gegen die - nicht nachprüfbare - Vorentscheidung als solche wendet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaftet (vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187.98 -, Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1 = NVwZ-RR 2000, 257 = juris Rn. 12 m.w.N.).

    Ein derartiger, dem Übertragungsbeschluss anhaftender Rechtsfehler, der zugleich eine Verletzung der prozessualen Gewährleistungen der Verfassung darstellt, kann etwa vorliegen, wenn für die Übertragung willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren und der Beteiligte damit unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG seinem gesetzlichen Richter entzogen worden ist (vgl. zum Revisionsrecht u.a. BVerwG, Beschl. v. 4.12.1998 - 8 B 187.98 -, Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1 = NVwZ-RR 2000, 257 = juris Rn. 12 a.E.; zum Berufungsrecht NdsOVG, Beschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, EzAR-NF 27 Nr. 14 = juris Rn. 41 m.w.N.; vgl. auch Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 6 Rn. 21 m.w.N.; Kronisch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 6 Rn. 87).

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Die von dem Kläger herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1974 (- IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126 = BauR 1975, 114 = juris) ist überholt.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Der Verweis des Klägers auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG führt nicht weiter, denn dieser fungiert in diesem Zusammenhang ausschließlich als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab für das einfache Recht, nicht aber als eigenständige Anspruchsgrundlage (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, BVerwGE 106, 228 = BauR 1998, 600 = juris Rn. 25 ff.; v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, BRS 60 Nr. 83= BauR 1999, 152 = juris Rn. 20 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 23.9.2013 - 1 LA 96/12 -, n.v.; vgl. hierzu auch Stiel/Lenz, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 85 Rn. 5).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Der Bestandsschutz erfasst (von einzelnen Ausnahmen abgesehen, wie bspw. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB) nur den vorhandenen Bestand; er endet mithin mit der Beseitigung der Anlage (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, BRS 50 Nr. 86 = BauR 1991, 55 = juris Rn. 22; Senatsbeschl. v. 14.4.2021 - 1 ME 140/20 -, NVwZ-RR 2021, 1049 = BauR 2021, 1088 = juris Rn. 55 m.w.N.) und umfasst nicht den Bau einer neuen Anlage am gleichen Standort.
  • BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Mit seinem Einwand und Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2000 (- 1 BvR 151/99 -, NVwZ 2000, 424 = juris Rn. 8) unter Ziffer II. 1. a) aa) der Zulassungsbegründung, tatbestandlich seien die Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Satz 1 NBauO bereits deshalb nicht gegeben, weil die beiden Bauten im Zeitpunkt ihrer Errichtung materiell legal und nach § 34 BauGB genehmigungsfähig gewesen seien, übersieht der Kläger bereits, dass das Verwaltungsgericht - zu Recht - darauf abgestellt hat, dass § 79 NBauO ein Einschreiten nicht davon abhängig macht, dass die baulichen Anlagen im Widerspruch zum öffentlichen Baurecht errichtet worden sind, sondern vielmehr auf die Baurechtswidrigkeit zum Zeitpunkt des bauaufsichtlichen Einschreitens abstellt.
  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Das hat grundsätzlich auch zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an diese Entscheidung gebunden ist und entsprechende Verfahrensrügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, HFR 2002, 658 = NVwZ-RR 2002, 150 = juris Rn. 8 m.w.N.; zum Berufungsrecht: NdsOVG, Beschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, EzAR-NF 27 Nr. 14 = juris Rn. 40 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 1 ME 140/20

    Abbrucharbeiten; Abwägung, nachvollziehende; Baugenehmigung; Bauvorbescheid;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20
    Der Bestandsschutz erfasst (von einzelnen Ausnahmen abgesehen, wie bspw. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB) nur den vorhandenen Bestand; er endet mithin mit der Beseitigung der Anlage (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, BRS 50 Nr. 86 = BauR 1991, 55 = juris Rn. 22; Senatsbeschl. v. 14.4.2021 - 1 ME 140/20 -, NVwZ-RR 2021, 1049 = BauR 2021, 1088 = juris Rn. 55 m.w.N.) und umfasst nicht den Bau einer neuen Anlage am gleichen Standort.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 231/09

    Anordnung der Beseitigung einer Maschendrahteinfriedung auf einem Pachtgrundstück

  • OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93

    Nachbarschutz; Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde; Reduzierung des Ermessens;

  • BVerwG, 03.10.1988 - 1 B 114.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 1 LA 26/19

    Anspruch auf Erteilen einer Abbruchgenehmigung für denkmalgeschütztes Haus

  • VG Neustadt, 08.11.2022 - 5 K 603/22

    Abrissverfügung für Wohngebäude im Außenbereich von Ramberg rechtmäßig

    Daher ist ein solches Einschreiten in Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Allgemeinen ermessensgerecht; dem Ermessen in § 81 Satz 1 LBauO ist daher die Tendenz eigen, die der Natur der Sache nach gebotene Pflicht zum Einschreiten zu verwirklichen (sog. intendiertes Ermessen; vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 1 LA 153/20 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.08.2022 - 15 ZB 22.1402

    Baubeseitigungsanordnung - Halle im Außenbereich

    Angesichts dessen braucht bei der "intendierten" Ermessensentscheidung ein "Für und Wider" nur dann "tiefer" abgewogen zu werden, wenn im jeweilige Einzelfall besondere, konkrete Umstände für eine ausnahmsweise Duldung eines rechtswidrigen oder ordnungswidrigen Zustandes sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1996 - 4 C 22.94 - NVwZ 1996, 892 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris Rn. 35; B.v. 11.11.2019 - 1 ZB 19.1449 - juris Rn. 9; U.v. 14.5.2021 - 1 B 19.2111 - juris Rn. 33; NdsOVG, B.v. 15.2.2022 - 1 LA 153/20 - BauR 2022, 765 = juris Rn.13; OVG NRW, U.v. 24.2.2016 - 7 A 19/14 - NVwZ-RR 2016, 529 = juris Rn. 27 ff.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.7.2015 - OVG 10 S 14.15 - KommJur 2015, 436 = juris Rn. 16).
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